Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OMA-Dennis Nußbickel, 55597 Wöllstein, In der Rohrgewann 27a
1. Geltungsbereich
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Fa. OMA Dennis Nußbickel (nachfolgend „OMA“) und dem Kunden geschlossenen Verträge über Warenlieferungen, Dienstleistungen, Werkleistungen, Planungsleistungen und sonstige Leistungen.
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(2) Kunde ist sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
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Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer gelten dürfen, werden sie gesondert als „gilt nur für Unternehmer“ gekennzeichnet.
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(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, OMA stimmt ihnen ausdrücklich zu.
2. Erfüllungsort / Gerichtsstand
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(1) Erfüllungsort für Werkleistungen, Planungsleistungen und Warenrückgaben ist der Geschäftssitz 55546 Volxheim, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
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(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
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(3) : Gerichtsstand ist 55543 Bad Kreuznach.
3. Garantie und gesetzliche Gewährleistung
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(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung findet statt, soweit dies gegenüber Verbrauchern unzulässig wäre.
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(2) Eine freiwillige Herstellergarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich angegeben ist. Inhalt und Umfang ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerbedingungen.
(3) Kein Anspruch aus Garantie oder freiwilligen Leistungen besteht insbesondere:
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bei Nutzung in Sport-, Wettbewerb-, Offroad- oder Trail-Szenarien, sofern dies nicht vorgesehen ist,
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bei unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung,
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bei eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder Modifikationen ohne vorherige Rücksprache,
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bei Abweichungen von grundlegenden Systemeinstellungen,
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bei nicht fachgerechtem Einbau,
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bei Nichtbeachtung von Herstellerangaben.
(4) Batterien, Solarmodule, Pumpen, Filter, Leuchtmittel (inkl. LED) gelten als Verschleißteile.
(5) Mobilitäts- oder Nutzungsausfallentschädigungen werden nicht übernommen.
4. Einschränkungen durch Kundeneingriffe
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(1) Führt der Kunde selbst oder durch Dritte Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen durch, kann dies zu einer führen.
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(2) In diesem Fall kann der Gewährleistungsanspruch , wenn der Eingriff den Mangel verursacht oder verschlimmert hat (§ 254 BGB – Mitverschulden).
5. Wasserinstallationen
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(1) OMA verwendet in der Regel keine Schellenverbindungen, da diese erfahrungsgemäß zu Undichtigkeiten führen. Wenn Schellen erforderlich sind oder vom Kunden gewünscht werden, erfolgt dies nach Rücksprache.
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(2) , jedoch umfasst eine freiwillige Garantie von OMA keine Schellenverbindungen.
6. Garantie- und Gewährleistungsort / Ausland
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(1) OMA ist nicht verpflichtet, Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten außerhalb Deutschlands zu erbringen.
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(2) Bei Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands gilt:
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Erfüllungsort ist die Rechnungsanschrift in Deutschland (oder Volxheim).
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Kosten .
7. Nacherfüllung / Verhältnismäßigkeit
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(1) OMA ist berechtigt, Nacherfüllungen selbst oder durch externe Dienstleister vorzunehmen.
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(2) Liegt ein Mangel an einer einzelnen Komponente vor, beschränkt sich der Anspruch auf diese Komponente.
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(3) Nach mehrfach fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Kunde Rücktritt verlangen — jedoch nur bezogen auf die mangelhafte Komponente, sofern der Mangel die Gesamtleistung nicht erheblich beeinträchtigt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
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(1) Der Kunde hat OMA alle für Planung und Ausführung erforderlichen Informationen mitzuteilen, einschließlich besonderer Wünsche oder körperlicher Einschränkungen.
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(2) Der Kunde muss erreichbar sein (Telefon, E-Mail, Messenger).
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Schriftform erfolgt ausschließlich bei Freigaben.
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(3) Zur Durchführung von Leistungen kann es notwendig sein, dass der Kunde sein Fahrzeug mit Schlüssel zur Verfügung stellt oder dieses zur Werkstatt oder zum Erfüllungsort verbringt.
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OMA übernimmt hierfür keine Transport- oder Wegekosten.
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(4) Unterlässt der Kunde seine Mitwirkung, kann OMA nach angemessener Frist den Auftrag abbrechen. Die bis dahin erbrachten Leistungen und Materialkosten sind zu vergüten.
9. Planungsleistungen
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(1) Komplexe Projekte (Kabinenbau, Möbelbau, Elektroanlagen etc.) erfordern eine kostenpflichtige Planung.
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(2) Planungsleistungen sind .
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(3)Planungen müssen vom Kunden schriftlich freigegeben werden.
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Nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform.
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(4) Wird kein Auftrag zur Umsetzung erteilt oder bricht der Kunde ab, sind die bis dahin entstandenen Planungskosten vollständig zu bezahlen.
10. Leistungsort außerhalb Volxheim
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Beauftragt der Kunde eine Arbeit an einem Wunschort, trägt er sämtliche Aufwendungen, insbesondere:
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OMA kann solche Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
11. Rückgabe- und Widerrufsrecht
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(1) Für Sonderanfertigungen, individuelle Umbauten, Planungsleistungen und begonnene Werkleistungen besteht , sofern rechtlich zulässig (§ 312g Abs. 2 BGB).
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(2) Für Verbraucher gilt im Übrigen das gesetzliche Widerrufsrecht; die gesonderte Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB.
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(3) Bei Rückgaben berechnet OMA 20 % Wiedereinlagerungsaufwand.
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Transportkosten trägt der Kunde, außer im Gewährleistungsfall.
12. Rücksendungen
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(1) Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
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(2) Versandkosten werden im Gewährleistungsfall erstattet (innerhalb Deutschlands).
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(3) Kunden außerhalb Deutschlands tragen Mehrkosten ab Landesgrenze.
13. Transportschäden
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Der Kunde muss Sendungen vor Annahme prüfen und Schäden sofort dokumentieren oder die Annahme verweigern.
14. Termine / Fertigstellung
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(1) Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
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(2) Bei Verzögerungen haftet OMA nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
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(3) Auf Wunsch kann ein verbindlicher Termin gegen Aufpreis vereinbart werden; Ersatzpflicht besteht dann maximal in Höhe dieses Aufpreises.
15. Preise und Mehrkosten
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(1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.
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(2) Abweichungen bei kalkulierten Arbeitszeiten und Materialmengen von bis zu sind möglich und abrechenbar, sofern es sich um handelt.
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Bei Festpreisen gilt der vereinbarte Preis.
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(3) Zusätzliche Bestellungen erhöhten den Auftragspreis ohne gesonderte Freigabe, sofern klar erkennbar war, dass es sich um Zusatzleistungen handelt.
16. Anzahlung / Abschlagszahlungen
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(1) Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
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40 % Anzahlung vor Auftragsbeginn
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30 % nach Beginn der Hauptmontage
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30 % bei Abnahme
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(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann OMA den Auftrag nach Fristsetzung abbrechen.
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Bis dahin entstandene Kosten sind zu zahlen.
17. Eigentumsvorbehalt / Pfandrecht
(1) Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OMA.
(2) Bis zur Zahlung hat OMA ein Unternehmerpfandrecht am Fahrzeug für eingebaute Teile, Materialien und Werkleistungen.
18. Abnahme
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(1) Die Abnahmefrist beträgt 4 Wochen nach Fertigstellung.
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Danach können Standkosten berechnet werden; diese werden dem Kunden vorher angekündigt.
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(2) Verweigert der Kunde die Mitwirkung bei der Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
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(3) Bei Werkverträgen wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
19. Haftung
OMA haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei:
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grober Fahrlässigkeit
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Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
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Für einfache Fahrlässigkeit haftet OMA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
20. Datenschutz
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Es gilt die separate Datenschutzerklärung unter: https://www.offroad-mobil-autark.de/datenschutz
21. Anwendbares Recht
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte ihres Wohnsitzstaates unberührt.
22. Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Service-Hotline
Unterstützung und Beratung unter:
06703 747 99 21
Montag bis Freitag
9 - 12 Uhr und 13 -17 Uhr