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Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OMA-Dennis Nußbickel, 55597 Wöllstein, In der Rohrgewann 27a

 

1. Geltungsbereich

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Fa. OMA Dennis Nußbickel (nachfolgend „OMA“) und dem Kunden geschlossenen Verträge über Warenlieferungen, Dienstleistungen, Werkleistungen, Planungsleistungen und sonstige Leistungen.

  • (2) Kunde ist sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

  • Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer gelten dürfen, werden sie gesondert als „gilt nur für Unternehmer“ gekennzeichnet.

  • (3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, OMA stimmt ihnen ausdrücklich zu.

 

2. Erfüllungsort / Gerichtsstand

  • (1) Erfüllungsort für Werkleistungen, Planungsleistungen und Warenrückgaben ist der Geschäftssitz 55546 Volxheim, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

  • (2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  • (3) : Gerichtsstand ist 55543 Bad Kreuznach.

 

3. Garantie und gesetzliche Gewährleistung

  • (1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  • Eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung findet statt, soweit dies gegenüber Verbrauchern unzulässig wäre.

  • (2) Eine freiwillige Herstellergarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich angegeben ist. Inhalt und Umfang ergeben sich aus den jeweiligen Herstellerbedingungen.

 

(3) Kein Anspruch aus Garantie oder freiwilligen Leistungen besteht insbesondere:

  • bei Nutzung in Sport-, Wettbewerb-, Offroad- oder Trail-Szenarien, sofern dies nicht vorgesehen ist,

  • bei unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung,

  • bei eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder Modifikationen ohne vorherige Rücksprache,

  • bei Abweichungen von grundlegenden Systemeinstellungen,

  • bei nicht fachgerechtem Einbau,

  • bei Nichtbeachtung von Herstellerangaben.

 

(4) Batterien, Solarmodule, Pumpen, Filter, Leuchtmittel (inkl. LED) gelten als Verschleißteile.

 

(5) Mobilitäts- oder Nutzungsausfallentschädigungen werden nicht übernommen.

 

4. Einschränkungen durch Kundeneingriffe

  • (1) Führt der Kunde selbst oder durch Dritte Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen durch, kann dies zu einer führen.

  • (2) In diesem Fall kann der Gewährleistungsanspruch , wenn der Eingriff den Mangel verursacht oder verschlimmert hat (§ 254 BGB – Mitverschulden).

 

5. Wasserinstallationen

  • (1) OMA verwendet in der Regel keine Schellenverbindungen, da diese erfahrungsgemäß zu Undichtigkeiten führen. Wenn Schellen erforderlich sind oder vom Kunden gewünscht werden, erfolgt dies nach Rücksprache.

 

  • (2) , jedoch umfasst eine freiwillige Garantie von OMA keine Schellenverbindungen.

 

6. Garantie- und Gewährleistungsort / Ausland

  • (1) OMA ist nicht verpflichtet, Garantie- oder Gewährleistungsarbeiten außerhalb Deutschlands zu erbringen.

  • (2) Bei Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands gilt:

  • Erfüllungsort ist die Rechnungsanschrift in Deutschland (oder Volxheim).

  • Kosten .

 

7. Nacherfüllung / Verhältnismäßigkeit

  • (1) OMA ist berechtigt, Nacherfüllungen selbst oder durch externe Dienstleister vorzunehmen.

  • (2) Liegt ein Mangel an einer einzelnen Komponente vor, beschränkt sich der Anspruch auf diese Komponente.

  • (3) Nach mehrfach fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Kunde Rücktritt verlangen — jedoch nur bezogen auf die mangelhafte Komponente, sofern der Mangel die Gesamtleistung nicht erheblich beeinträchtigt.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • (1) Der Kunde hat OMA alle für Planung und Ausführung erforderlichen Informationen mitzuteilen, einschließlich besonderer Wünsche oder körperlicher Einschränkungen.

  • (2) Der Kunde muss erreichbar sein (Telefon, E-Mail, Messenger).

  • Schriftform erfolgt ausschließlich bei Freigaben.

  • (3) Zur Durchführung von Leistungen kann es notwendig sein, dass der Kunde sein Fahrzeug mit Schlüssel zur Verfügung stellt oder dieses zur Werkstatt oder zum Erfüllungsort verbringt.

  • OMA übernimmt hierfür keine Transport- oder Wegekosten.

  • (4) Unterlässt der Kunde seine Mitwirkung, kann OMA nach angemessener Frist den Auftrag abbrechen. Die bis dahin erbrachten Leistungen und Materialkosten sind zu vergüten.

 

9. Planungsleistungen

  • (1) Komplexe Projekte (Kabinenbau, Möbelbau, Elektroanlagen etc.) erfordern eine kostenpflichtige Planung.

  • (2) Planungsleistungen sind .

  • (3)Planungen müssen vom Kunden schriftlich freigegeben werden.

  • Nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform.

  • (4) Wird kein Auftrag zur Umsetzung erteilt oder bricht der Kunde ab, sind die bis dahin entstandenen Planungskosten vollständig zu bezahlen.

 

10. Leistungsort außerhalb Volxheim

  • Beauftragt der Kunde eine Arbeit an einem Wunschort, trägt er sämtliche Aufwendungen, insbesondere:

  • OMA kann solche Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

11. Rückgabe- und Widerrufsrecht

  • (1) Für Sonderanfertigungen, individuelle Umbauten, Planungsleistungen und begonnene Werkleistungen besteht , sofern rechtlich zulässig (§ 312g Abs. 2 BGB).

  • (2) Für Verbraucher gilt im Übrigen das gesetzliche Widerrufsrecht; die gesonderte Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB.

  • (3) Bei Rückgaben berechnet OMA 20 % Wiedereinlagerungsaufwand.

  • Transportkosten trägt der Kunde, außer im Gewährleistungsfall.

 

12. Rücksendungen

  • (1) Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

  • (2) Versandkosten werden im Gewährleistungsfall erstattet (innerhalb Deutschlands).

  • (3) Kunden außerhalb Deutschlands tragen Mehrkosten ab Landesgrenze.

 

13. Transportschäden

  • Der Kunde muss Sendungen vor Annahme prüfen und Schäden sofort dokumentieren oder die Annahme verweigern.

 

14. Termine / Fertigstellung

  • (1) Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

  • (2) Bei Verzögerungen haftet OMA nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  • (3) Auf Wunsch kann ein verbindlicher Termin gegen Aufpreis vereinbart werden; Ersatzpflicht besteht dann maximal in Höhe dieses Aufpreises.

 

15. Preise und Mehrkosten

  • (1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer.

  • (2) Abweichungen bei kalkulierten Arbeitszeiten und Materialmengen von bis zu sind möglich und abrechenbar, sofern es sich um handelt.

  • Bei Festpreisen gilt der vereinbarte Preis.

  • (3) Zusätzliche Bestellungen erhöhten den Auftragspreis ohne gesonderte Freigabe, sofern klar erkennbar war, dass es sich um Zusatzleistungen handelt.

 

16. Anzahlung / Abschlagszahlungen

  • (1) Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 40 % Anzahlung vor Auftragsbeginn

  • 30 % nach Beginn der Hauptmontage

  • 30 % bei Abnahme

  • (2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann OMA den Auftrag nach Fristsetzung abbrechen.

  • Bis dahin entstandene Kosten sind zu zahlen.

 

17. Eigentumsvorbehalt / Pfandrecht

 (1) Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OMA.

 (2) Bis zur Zahlung hat OMA ein Unternehmerpfandrecht am Fahrzeug für eingebaute Teile, Materialien und Werkleistungen.

 

18. Abnahme

  • (1) Die Abnahmefrist beträgt 4 Wochen nach Fertigstellung.

  • Danach können Standkosten berechnet werden; diese werden dem Kunden vorher angekündigt.

  • (2) Verweigert der Kunde die Mitwirkung bei der Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

  • (3) Bei Werkverträgen wird ein Übergabeprotokoll erstellt.

 

19. Haftung

OMA haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei:

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  • Für einfache Fahrlässigkeit haftet OMA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

 

20. Datenschutz

 

21. Anwendbares Recht

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte ihres Wohnsitzstaates unberührt.

 

22. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Service-Hotline

Unterstützung und Beratung unter:

06703 747 99 21

Montag bis Freitag
9 - 12 Uhr und 13 -17 Uhr

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